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Die Meistersinger – Volksbühne Berlin

Der Kübel auf den Brettern:
Jetzt hat er es auch ins Theater geschafft. Frank Castorf hat ihn für seine Inszenierung der Meistersinger auf die Volks-Bühne geholt. Wenn Wagner das wüßte…..
Eine Inszenierung von Frank Castorf nach Richard Wagner und Ernst Toller.

In Richard Wagners „Die Meistersinger von Nürnberg“ (1868) wird in erster Linie davon gesungen, wie man richtig singt. Den politischen Konflikt zwischen Progressivem und Konservativem spiegelt er an einem ästhetischen, einem Singwettstreit. Wenn Frank Castorf den Umweg Oper geht, nimmt er Wagner in seiner Widersprüchlichkeit ernst.

Auf der Bühne von Jonathan Meese werden die Ungleichzeitigkeiten dieses Werks wieder aufgerissen und zu einer Versuchsanordnung für Revolutionäre zwischen Schlachtfeld und Spielzimmer, Salon und Knast, Subvention und Subversion.

Gemeinsam mit dem Tenor Christoph Homberger und den Pianisten Christoph Keller und Stefan Wirth unternimmt Castorf eine Konzentration und Entgrenzung der Oper. Stefan Wirth hat die Partitur für zwei Klaviere und ein Bläserquintett arrangiert. Abseits vom Opernbetrieb mit seiner Fixierung auf Gesangsstars und Belcanto wird der Wagnergesang hier von der anderen Seite her, der textdeklamatorischen, begriffen: Schauspieler werden zu Wagnersängern. Kollegen aus Kantine, Büros und Gewerken verändern die Produktionsverhältnisse und formieren sich zum Chor der werktätigen Volksbühne.

Indem Castorf Ernst Tollers Revolutionsdrama „Masse Mensch“ (1919) ins Spiel bringt, fragt er in expressionistischer Thesenhaftigkeit nach dem Verhältnis von Individuum und Kollektiv. Wie ist gemeinschaftliches Handeln möglich in einer Gesellschaft von Individualisten? Können wir ein gemeinsames Bewusstsein haben, oder sind wir uns nur darin einig, Individualisten zu sein? Regie: Frank Castorf. Bühne und Kostüme: Jonathan Meese. Musikalische Konzeption: Christoph Homberger, Christoph Keller, Stefan Wirth. Musikalische Leitung: Christoph Homberger, Christoph Keller. Wagner-Arrangement: Stefan Wirth. Licht: Torsten König. Dramaturgie: Jutta Wangemann. Mit: Christoph Homberger, Max Hopp, Silvia Rieger, Sophie Rois, Bernhard Schütz, Winfried Wagner, Axel Wandtke, David Marton, Frank Bauszus, Anna Kratky, Ruth Rosenfeld und vielen anderen.
Koproduktion der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz mit dem Grand Théâtre de Luxembourg (L), dem Théâtre National de Chaillot, Paris (F) und Det Kongelige Teater, Kopenhagen (DK).
Berliner Premiere am 21. September im Großen Haus.

VW Kübel als Kamerawagen

Das war bei den Filmaufnahmen zu „Ferien“, Hersteller: Pickpocket Filmproduktion, Berlin, Buch/Regie: Thomas Arslan. Der Film wird vermutlich nächstes Jahr auf der Berlinale vorgestellt.

Dass der Kübel ein vielseitiges Fahrzeug ist weiß ja inzwischen fast jeder.
Aber auch schon mal einen Kübel als Kamerawagen gesehen?
Wenn nicht dann hier:
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Das war bei den Filmaufnahmen zu „Ferien“, Hersteller: Pickpocket Filmproduktion, Berlin, Buch/Regie: Thomas Arslan.
Der Film wird vermutlich nächstes Jahr auf der Berlinale vorgestellt.
War ein tolles Erlebnis und hat viel Spaß gemacht.

Pseudo Typ 82 mit Wehrmachtskennzeichen

Im Sommer in der Normandie. Es war ein verregneter Tag und wir gingen ins Meeresmuseum Cherbourg. (Abgesehen von Fischen kann man da auch ein trockengelegtes Atom-U-Boot „Le Redoutable“ besichtigen. Ist sehr eindrucksvoll.)

Zurück zum Thema: die Normandie ist, wie fast jeder weiß, in Sachen 2. Weltkrieg stark vorbelastet und die Franzosen verbinden mit den Deutschen teilweise noch – sagen wir – unangenehme Erinnerungen.
Während die Mädels an der Kasse anstanden, fuhr knatternd ein Kübelwagen vor und parkte ganz keck auf dem Bordstein …
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Auf den zweiten Blick entpuppte sich dieser als ein umgebastelter 181 in mittelprächtigen Zustand mit ein paar Typ 82 Ambitionen. Also mal eben um das Auto gesprungen und ein paar Fotos aufgenommen:
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Die Vorderachse sah interessant aus, die Blinkerlösung vorne auch orginell, Seite und hinten eher unspektakulär. Doch halt! Was ist denn das für ein Kennzeichen? Ich habe zuerst nicht geglaubt, was mir da als erstes einfiel. Also seht selbst:
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Da fährt der Typ doch allen Ernstes mit Wehrmachtskennzeichen, Reichsadler und Hakenkreuz in der Normandie rum. Mal abgesehen von Zulassung, Versicherung und ähnlich spießigen Aspekten – auch in Frankreich gibt es Nationalbewußtsein …

Regeln des Fahrens in der Kolonne

Das Fahren in der Kolonne ist zumindest jedem der mit dem BUND oder irgendeinem Katastrophenschutz in Kontakt gekommen ist mehr oder minder geläufig…..hier nochmal alles in Einzelheiten:
Was hat es mit geschlossenen Verbänden auf sich?
Ein geschlossener Verband ist ein Konvoi von Fahrzeugen, der straßenverkehrsrechtlich wie ein einziges Fahrzeug behandelt wird.

Das bedeutet unter anderem, dass andere Kfz nicht zwischen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes einscheren dürfen, und dass, wenn ein Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, auch alle anderen Fahrzeuge diese Kreuzung passieren dürfen (denn sie gelten ja nur als ein einziges Fahrzeug). Vgl. im einzelnen § 27 StVO.

Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf.

Auch diese Vorschriften werden aber natürlich bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten außer Kraft gesetzt, so dass die Berechtigten (insb. Militär, Polizei, Feuerwehr, aber auch Katastrophenschutz) geschlossene Verbände auch ohne Genehmigung in Marsch setzen dürfen. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Umfang von 30 Fahrzeugen (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 StVO) – es sei denn, es handelt es sich um einen Spannungs-/Verteidigungs- bzw. Katastrophen-/Großschadensfall. Für größere geschlossene Verbände benötigen auch die Berechtigten eine Genehmigung.

Geschlossene Verbände sind geeignet zu kennzeichnen; wie dies geschieht, ist nicht abschließend geregelt. Der Verband muß nur als solcher erkennbar sein. Zur Kennzeichnung üblich sind blaue Flaggen, die (vorne) links am Fahrzeug angebracht werden; eine Ausnahme bildet das Schlussfahrzeug, dieses führt eine grüne Flagge. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 StVO sollten zumindest das erste und das letzte Fahrzeug blaues Blinklicht führen. Es ist aber nach § 38 Abs. 2 StVO durchaus möglich und in der Regel auch wünschenswert, dass alle damit ausgestatteten Fahrzeuge im geschlossenen Verband mit Blaulicht fahren. Darüber hinaus ist es üblich, daß alle Fahrzeuge im geschlossenen Verband Fahrtlicht einschalten.

Größere geschlossene Verbände müssen regelmäßige Lücken zum Einscheren lassen, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Außerdem gilt natürlich auch hier, dass die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Dazu gehört insbesondere, dass nach Möglichkeit an Kreuzungen Sicherungsposten bereitstehen, die den Querverkehr warnen, wenn der geschlossene Verband bei – inzwischen – roter Ampel die Kreuzung überquert.